Mit energetisch hochwertigen Neubauten und Sanierungen bares Geld zu sparen und gleichzeitig zum Klimaschutz beizutragen, zahlt sich künftig noch mehr aus: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die KfW verbessern ab 24.01.2020 die Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren im CO2-Gebäudesanierungsprogramm.
KfW-Vorstandsmitglied Dr. Ingrid Hengster: „Durch die aktuellen Produktverbesserungen wird die Energieeffizienz für Hausbesitzer und Unternehmen noch attraktiver.“
Von den Anpassungen in den Förderprogrammen profitieren auch Privatpersonen. Die Änderungen im Einzelnen:
- Sanierung von Wohngebäuden: Erhöhung der Tilgungszuschüsse im Kredit um 12,5 Prozentpunkte (Programme Nr. 151, 152) und der Investitionszuschüsse um 10 Prozentpunkte (Programm Nr. 430)
- Neubau von Wohngebäuden: Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte (Programm Nr. 153)
- Sanierung von Nichtwohngebäuden: Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 10 Prozentpunkte (Programme Nr. 277, 278, 218, 219)
- Erhöhung des Förderhöchstbetrages für Effizienzhäuser (Wohngebäude) im Neubau und der Sanierung von 100.000 EUR auf 120.000 EUR (151, 153, 430)
Bereits zum 01.01.2020 wurde die Förderung von Öl-Heizungen eingestellt. Hauseigentümer, die sich für eine neue Heizungsanlage interessieren, können sich seit 01.01.2020 an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wenden. Dort können sie auch die im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 beschlossene Austauschprämie für Ölheizungen beantragen.
Redaktion: Franck Winnig | Quelle: KfW Frankfurt | Foto: colourbox.com