Unser Service für Privatverkäufer

Immobilienschenkung

Immobilienschenkung

Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere Tausend Grundstücke durch Schenkungen übertragen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. So kann die Übertragung die Basis für den Hausbau der Kinder sein. Mancher will sich aber auch von der Last der Bewirtschaftung befreien. In anderen Fällen wiederum sollen der künftige Nachlass möglichst gering gehalten oder steuerliche Freibeträge umfassend ausgenutzt werden. Stets kommt man im notariellen Vorgespräch auf die berühmten „zehn Jahre“ zu sprechen, denn diese Frist spielt bei der Schenkung von Immobilien an vielen Stellen eine wichtige Rolle. Aber Achtung: Ob und wann die Frist beginnt, kann von Rechtsgebiet zu Rechtsgebiet unterschiedlich sein.

Verschenkt, verarmt und nun? – Der Sozialhilferegress
„Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen. Dieser Spruch aus Kindheitstagen lässt sich nicht auf das Recht übertragen“, erläutert Geschäftsführer Manuel Kahlisch von der Notarkammer Sachsen. Gerade wenn ein Schenker plötzlich auf Sozialleistungen angewiesen ist, etwa weil Einkünfte und Vermögen für die Finanzierung eines Pflegeplatzes nicht mehr ausreichen, stehen schnell Schenkungen aus den letzten Jahren im Fokus. Denn das Gesetz gibt dem Schenker ein Rückforderungsrecht hinsichtlich des geschenkten Gegenstandes, wenn der Schenker plötzlich nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten oder seinen Unterhaltspflichten nachzukommen.

Bei Schenkungen innerhalb der Familie wird diese Rückforderung aus familiären Gründen häufig nicht geltend gemacht. Dazu besteht auch keine Verpflichtung. Manuel Kahlisch weist aber auf die Möglichkeiten eines Übergangs des Rückforderungsanspruchs auf staatliche Stellen hin: „Soweit ein Sozialhilfeträger später Leistungen an den Schenker erbringt, kann er den Rückforderungsanspruch auf sich überleiten.“ Die Schenkung und die spätere Bedürftigkeit sollen nicht zu Lasten der Allgemeinheit gehen, denn prinzipiell muss sich jeder zunächst selbst helfen. Mit der Überleitung ist der Sozialhilfeträger der neue Gläubiger des Rückforderungsanspruchs. Er allein entscheidet über dessen Geltendmachung. Auch wenn der Schenker es nicht will, muss der Beschenkte dann Rückforderungen befürchten. In der Praxis bedeutet dies aber regelmäßig nicht die Herausgabe der Immobilie. Vielmehr wird häufig eine monatliche Geldzahlung im Umfang der Finanzierungslücke geleistet. Die Zahlung ist dabei insgesamt auf die Höhe des Schenkwertes begrenzt.

Tritt die Verarmung jedoch erst zehn Jahre nach der Leistung des geschenkten Gegenstandes ein, ist die Rückforderung ausgeschlossen. Geschäftsführer Manuel Kahlisch von der Notarkammer Sachsen erläutert insoweit: „Maßgeblich für den Zeitpunkt ist der Tag, an dem nach Abschluss der Verträge der Antrag auf Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt gestellt ist. Ob und in welchem Umfang dem Schenker noch Nutzungsrechte am Grundstück zustehen, ist für diese Frist unbedeutend.“

Ich schenke mich arm! – Und was ist mit dem Kind aus erster Ehe?
Das Recht garantiert Ehegatten, Kindern und unter Umständen sogar den Eltern eine Mindestbeteiligung am Vermögen des Verstorbenen. „Das Gesetz löst dies über einen Anspruch auf Geldzahlung gegenüber den Erben, den sogenannten Pflichtteilsanspruch. Die Höhe der Zahlung ist abhängig vom Wert des hinterlassenen Vermögens und der Erbquote, die einem kraft Gesetzes zugestanden hätte“, erläutert Manuel Kahlisch von der Notarkammer Sachsen und führt weiter aus: „Doch kurz vor dem Tod alles zu verschenken, das geht nicht. Hier hat der Gesetzgeber Mechanismen zum Schutz der Pflichtteilsberechtigten eingebaut.“

Durch die Schenkung wird der Nachlass geringer, was auch zu einer Reduzierung des Pflichtteilsanspruchs führt. Das Gesetz sieht daher zusätzlich einen Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils vor. Dabei wird der Wert des verschenkten Gegenstandes dem Nachlass fiktiv hinzugerechnet. Von Bedeutung sind alle Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall. Maßgeblich für die Frist ist die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Allerdings wird der Schenkwert nur im ersten Jahr nach dem Tod in voller Höhe berücksichtigt. Danach schmilzt er jedes Jahr um 10 Prozent ab. Zu beachten ist aber, dass die Frist nach der Rechtsprechung überhaupt nicht zu laufen beginnt, wenn sich der Schenker noch umfangreiche Rechte an der Immobilie vorbehalten hat. In diesem Fall wurde das Eigentum nur formal aus den Händen gegeben, während die eigentliche Nutzungsmöglichkeit beim Schenker verbleibt.

Die Zehn-Jahres-Frist ist auch für das Steuerrecht von Bedeutung. Liegen zwischen der Übertragung der Immobilie und einer weiteren Schenkung oder Erbschaft mehr als zehn Jahre, so können persönliche Steuerfreibeträge mehrfach ausgenutzt werden. Für den Beginn des Fristlaufs kommt es nicht auf die Eigentumsumschreibung an, auch der Antrag muss noch nicht gestellt sein. Vielmehr genügt es, wenn sich die Parteien über den Eigentumswechsel geeinigt und die formalen Bewilligungen erklärt haben.

Autor: Franck Winnig | Quelle: Notarkammer Sachsen | Foto: colourbox.com

Kaufpreisprognose 2020

Die Preise für Eigentumswohnungen sind in den deutschen Großstädten noch stärker gestiegen als angenommen. Bereits 2019 haben Düsseldorf, Dortmund, Essen und Leipzig die Preise erreicht, die laut Immowelt Kaufpreis-Prognose von Anfang 2019 erst für Ende des laufenden Jahres erwartet wurden. Aufgrund der Immobilienmarktentwicklung des vergangenen Jahres wurde die Prognose 2020 angepasst und aktualisiert. Die Immobilienpreise […]

weiterlesen

Nachbarschaftshilfe

Die Hilfsbereitschaft der Menschen in Deutschland ist angesichts der Corona-Krise enorm: 9 von 10 Deutschen (88 Prozent) würden ihrem Nachbarn Hilfe anbieten, um den Alltag in der aktuellen Situation zu meistern. Das ist das Ergebnis einer aktuellen repräsentativen Studie von immowelt.de. Demnach sind nur 4 Prozent der Befragten nicht zur Nachbarschaftshilfe bereit. Weitere 8 Prozent […]

weiterlesen

Immobilie im Alter

Mehr als die Hälfte der Senioren in Deutschland besitzt ein Eigenheim und lebt im Alter mietfrei. Aber der Weg zu den eigenen vier Wänden war steinig: Zwei Drittel dieser Gruppe investierte während des Berufslebens ihr Geld überwiegend in die eigene Immobilie. Jeder Vierte hat es bis zum Renteneintritt zudem nicht geschafft, die Immobilienschulden vollständig zu […]

weiterlesen

Kaufvertragsentwurf

Der Weg ins Eigenheim führt durch einen Wald voller bedeutsamer Papiere, doch das wichtigste von allen ist der Immobilienvertrag. Wie bei anderen Verträgen auch müssen Immobilienkäufer hier besser zweimal hinschauen, um potenzielle Fallstricke nicht zu überlesen. „Da die Wenigsten mehr als ein oder zwei Mal im Leben eine eigene Immobilie erwerben, sind viele der Fachausdrücke […]

weiterlesen

Alte Häuser im Saarland

Die ältesten Immobilien stehen im Saarland. Das gab eine Auswertung des Vergleichsprotals Check24. Durchschnittlich gaben Kunden in dem Portal das Baujahr 1974 für ihr Wohneigentum an, wenn sie eine Wohngebäudeversicherung abschlossen. Häuser der bayerischen Versicherungskunden wurden durchschnittlich im Jahr 2000 gebaut – ein Unterschied von 26 Jahren.*) Vergleichsweise neue Häuser stehen neben Bayern auch in […]

weiterlesen

Wird bei uns zu wenig gebaut?

Mehr als zwei Drittel der Deutschen (71 Prozent) finden, dass zu wenig Wohnraum geschaffen wird. Als größte Hindernisse sehen sie neben zu hohen Baukosten, einem Mangel an Bauland und zu strengen Bauvorschriften fehlende staatliche Anreize und einen Fachkräftemangel im Handwerk. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage unter 1.000 Teilnehmern hervor, die Statista im Auftrag von […]

weiterlesen

Eigentümer in Mehrfamilienhäusern

Je jünger Wohnhäuser in Deutschland sind, desto geringer ist der Anteil der vermieten Wohnungen und desto höher die Selbstnutzerquote Wussten Sie, dass wir Deutschen die niedrigste Wohneigentumsquote in Europa haben? Aber das ändert sich: Nach Berechnungen von LBS Research auf Basis des Mikrozensus Wohnen leben in neu erbauten Mehrfamilienhäusern mehr Eigentümer als in den Vor- […]

weiterlesen

Mieten steigen

Der Der Vorjahresvergleich der Angebotsmieten für Wohnungen in 109 deutschen Mittelstädten von immowelt.de zeigt: Stärkste Steigerungen in Aschaffenburg auf 10,50 Euro pro Quadratmeter (+18 Prozent), in Bocholt auf 7,40 Euro (+16 Prozent) und in Göppingen auf 9,40 Euro (+15 Prozent) / Höchste Medianpreise in Baden-Württemberg: Sindelfingen und Konstanz (je 11,80 Euro) sowie Tübingen (11,70 Euro) […]

weiterlesen