Das Baukindergeld entlastet junge Familien beim Kauf einer Immobilie spürbar. Demnach birgt die Förderung ein Einsparpotenzial zwischen fünf bis 63 Prozent, abhängig von der Lage.
„Die Förderung durch das Baukindergeld wird eine positive Wirkung erzielen“, sagt IVD-Präsident Jürgen Michael Schick. Das käme seiner Meinung nach in der öffentlichen Debatte um das Baukindergeld etwas zu kurz. Dabei bezieht er sich auf eine Studie des „Center for Real Estate Studies“ (CRES) im Auftrag des Immobilienverbands Deutschland IVD. Gerade im ländlichen Raum könnte dem Baukindergeld erhebliches Potenzial zukommen.
Seit September dieses Jahrs können Familien Baukindergeld beantragen. Für jedes Kind gibt es 1.200 Euro für maximal zehn Jahre. Eine Familie mit drei Kindern erhält demnach 36.000 Euro, wenn innerhalb von zehn Jahren nach Antragstellung alle drei Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dabei spielt es keine Rolle, ob gekauft oder gebaut wird. Nur wer bereits ein Haus besitzt, erhält es nicht, nur der Ersterwerb wird gefördert. Das Baukindergeld kann für Wohneigentum beantragt werden, das im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 erworben wird oder wurde. Als Stichtag gilt das Datum des Kaufvertrags bzw. der Baugenehmigung oder Bauanzeige.
Die Auswirkungen dieser neuen Regelung ist auch in unserer Region deutlich spürbar: Die Nachfrage von jungen Familien nach Kaufimmobilien hat erheblich zugenommen. Vor allem gesucht: günstige Häuser und Wohnungen, gerne auch in ländlichen Gegenden. Klar, denn je günstiger die Immobilie, umso höher ist der Gewinn durch das Baukindergeld. Je mehr Kinder, umso mehr profitiert die Familie. Diese zusätzliche Nachfragebelebung führt dazu, dass die Preise auch hier in unserer Gegend weiter steigen.
Autor: Franck Winnig | Quelle: IVD | Foto: colourbox